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EU: Neue Ladesäulen-Verordnung kommt im April
18.01.2024

EU: Neue Ladesäulen-Verordnung kommt im April

Ab April 2024 treten EU-weit Neuerungen für das Laden von Elektroautos in Kraft. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Bezahlfunktionen an Ladepunkten und bringen voraussichtlich Mehrkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher mit.

Ab dem 13. April 2024 gelten in der EU neue Regeln für Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Bisher war geplant, dass ab Juli 2024 einheitlich für alle Ladestationen gemäß einer Überarbeitung der deutschen Ladesäulenverordnung (LSV) neue Regeln greifen würden. Nun ist die EU den Neuerungen jedoch zuvorgekommen, denn: die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR), die im Juli 2023 auf den Weg gebracht wurde und nun schon ab April greifen wird, hat auch eine zügige Anpassung der deutschen Verordnung zur Konsequenz.

Konkret bedeutet das: Schon bald gelten nicht mehr überall dieselben Regeln für Ladesäulen. So wird künftig unterschieden zwischen neueren Ladesäulen mit mindestens 50 kW und Ladesäulen mit geringeren Leistungen. Für Letztere ist offenbar ein dynamischer QR-Code für Start und Bezahlung des Vorgangs ausreichend, für die schnelleren Säulen wird ein Bezahlsystem mit Kartenleser oder kontaktloser Bezahlfunktion Voraussetzung sein. Der Zahlvorgang soll über ein entsprechendes Backend verfügen, das eine sichere Datenverbindung gewährleistet.

Ladeinfrastruktur in Europa soll vereinheitlicht werden

Trotz des offensichtlichen Verbrauchervorteils, Ladevorgänge schnell und einfach zu bezahlen, kritisiert der Bundesverband Beratung Neue Mobilität (BBNM) die Veränderungen. Auf Planungsseite entstehe ein enormer Aufwand, denn viele der vorhandenen Ladesäulen würden nicht mehr zulässig sein, da sie die Anforderungen nicht mehr erfüllen. Grund dafür seien insbesondere fehlende Funktionen dynamische QR-Codes zu erzeugen.

Aufgrund der Komplexität geht mit der neuen Verordnung nicht nur ein hoher Beratungsbedarf für Ladepunktbetreiber einher. Laut BBNM-Prognosen werden voraussichtlich auch erhebliche Mehrkosten für öffentliche Ladeinfrastruktur entstehen, die schlussendlich auch auf den Endkunden umgelegt werden. Das ohnehin mit hohen Kosten belastete öffentliche Laden würde damit erneut teurer.

Wenngleich der Planungsaufwand, den die neue Verordnung mit sich bringt, hoch ist, sind die Regeln ein wichtiger Schritt, um länderübergreifend an allen Ladestationen einheitliche Funktionen zu etablieren. Zentrale Punkte der AFIR sind neben besagten Regelungen zu Zahlungsmöglichkeiten unter anderem auch Vorgaben zur Dichte eines europäischen Ladenetzes an wichtigen Fernstraßen. E-Autofahrer sollen demnach alle 60 Kilometer Ladesäulen vorfinden können. Jegliche Nachrüstungen sind bis 2027 vorgeschrieben.

Quellen: electrive, Sebastian Schaal, 17.01.2024
ecomento, 15.01.2024
Bild: iStock